Abziehbare Gesamtkosten bis zu 1.250 €
Voraussetzung, um die gesamten Kosten Ihres Home-Office steuerlich absetzen zu können ist, dass Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann der Fall sein, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Firma keinen individuellen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder auch bei angeordneter Heimarbeit, wie aktuell in Corona-Zeiten. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, welcher nahezu ausschließlich beruflich und so gut wie gar nicht privat genutzt wird.
In dem Fall, dass Ihr Home-Office den Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen Arbeit darstellt, können alle Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden.
Die absetzbaren Kosten liegen bei maximal 1.250 €. Falls Sie nur für wenige Monate im Home-Office arbeiten, reicht dieser Jahresbetrag vielleicht aus, doch sind Sie länger im Home-Office, können Ihre eigentlichen Kosten diesen fixen Betrag übersteigen. Diese Kosten können nicht abgesetzt werden.
Kosten für einen Bürostuhl, Arbeitstisch oder andere Büromaterialien, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, können in jedem Fall und unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt, bei der Steuer geltend gemacht werden.