Wie Sie Home-Office und Büromöbel steuerlich absetzen

Home-Office steuerlich absetzen

Wer im Home-Office arbeitet, kann die entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, sofern das häusliche Arbeitszimmer bestimmte Anforderungen erfüllt. Arbeitsmittel und Büromöbel lassen sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen — Dazu zählt auch der Bürostuhl! Sie müssen also zu Hause nicht auf den Komfort eines rückenschonenden Bürostuhls verzichten.

Erfahren Sie hier, wie Sie das Arbeitszimmer und Büromöbel, wie den Bürostuhl, steuerlich absetzen können.

Arbeitszimmer absetzen

Abziehbare Gesamtkosten bis zu 1.250 €

Voraussetzung, um die gesamten Kosten Ihres Home-Office steuerlich absetzen zu können ist, dass Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann der Fall sein, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Firma keinen individuellen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder auch bei angeordneter Heimarbeit, wie aktuell in Corona-Zeiten. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, welcher nahezu ausschließlich beruflich und so gut wie gar nicht privat genutzt wird.

In dem Fall, dass Ihr Home-Office den Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen Arbeit darstellt, können alle Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden.

Die absetzbaren Kosten liegen bei maximal 1.250 €. Falls Sie nur für wenige Monate im Home-Office arbeiten, reicht dieser Jahresbetrag vielleicht aus, doch sind Sie länger im Home-Office, können Ihre eigentlichen Kosten diesen fixen Betrag übersteigen. Diese Kosten können nicht abgesetzt werden.

Kosten für einen Bürostuhl, Arbeitstisch oder andere Büromaterialien, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, können in jedem Fall und unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt, bei der Steuer geltend gemacht werden.

Bürostuhl absetzen

Betriebsausgabe

Wenn Sie als Selbstständiger Ausgaben für Büro- und Geschäftsausstattung haben, zählt das zu den Betriebsausgaben. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG zufolge können diese Beträge als erfolgswirksame Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Abhängig vom Abschreibungsmodell können Bürostühle mit einem Nettokaufpreis unter 800 € sofort über geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) als Aufwand verbucht werden. Dadurch wird der Stuhl noch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd abgesetzt (§ 6 Abs. 2 EStG).

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind Büromöbel wie Bürostühle, Tische oder technische Geräte, die benötigt werden, damit Sie Ihre Arbeit verrichten können. Wenn Sie als Arbeitnehmer solche Arbeitsmittel kaufen, um Ihren Arbeitsplatz im Home-Office einzurichten, sind diese Ausgaben Werbungskosten. Dabei ist es sogar gleich, ob ein eigenes Zimmer für die Arbeit genutzt wird oder der Stuhl im Esszimmer aufgestellt wird. In jedem Fall können Sie die Ausgabe absetzen.

Werbungskosten

Ausgaben für die oben genannten Arbeitsmittel gelten also als Werbungskosten. Unter Werbungskosten fallen demnach Aufwendungen, mit denen Sie Ihre beruflichen Einnahmen erwerben, sichern und erhalten (§ 9 Abs. 1 EstG). All das kann von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören ebenfalls Fahrtkosten zur Arbeit oder Ausgaben für Fachliteratur.

Berufliche Nutzung im Home-Office

Selbst wenn Sie nur wenig oder unregelmäßig von Zuhause aus arbeiten, können Ausgaben für Arbeitsmittel abgesetzt werden. Nur anteilige Kosten wie z.B. Stromkosten können Sie ausschließlich dann absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt wird.

Für den Betrag, der letztlich für den Kauf eines Bürostuhls absetzbar ist, ist der Anteil der beruflichen Nutzung wichtig. Für diesen Anteil gibt es drei Nutzungsstufen.

Nutzen Sie den Bürostuhl weniger als 10 % beruflich, können Sie die Kosten nicht absetzen. Liegt die berufliche Nutzung zwischen 10 % und 89 % bestimmt der zeitliche Anteil der beruflichen...

HÅG Capisco mit Sattelsitz

Werbungskostenpauschale

Im Jahr liegt die Summe, die jedem Arbeitnehmer als Werbungskosten zugestanden wird bei 1.000 €. Dieser Werbungskostenpauschalbetrag wird automatisch bei jedem Arbeitnehmer in der Einkommenssteuer berücksichtigt.

Bleiben Sie bei Ihren Gesamtausgaben inklusive Ihres neuen Bürostuhls unter dem Betrag, können die vollen 1.000 € abgesetzt werden. Mehr jedoch nicht.

Liegen Ihre Werbungskosten aufgrund eines Bürostuhlkaufs über dem Betrag, können Sie die höhere Summe geltend machen.

Lesen Sie in § 9 des Einkommenssteuergesetzes nach, was alles zu den Werbungskosten zählt.

§ 9 des Einkommenssteuergesetzes
hag-capisco-puls

Weitere Informationen

Meist müssen Belege für Ausgaben bei der Steuererklärung nicht beigelegt werden, doch heben Sie alle Belege für den Kauf oder auch Instandsetzung Ihres Bürostuhls auf. Manchmal kann es sein, dass diese nachgefordert werden.Jegliche Kosten die durch Reparatur, Reinigung oder Wartung eines Arbeitsmittels entstanden sind absetzbar.Selbst wenn Sie vor einiger Zeit einen Bürostuhl für den privaten Gebrauch gekauft haben, diesen aber nun teilweise oder hauptsächlich beruflich nutzen, können Sie diesen nachträglich als Arbeitsmittel unter Werbungskosten absetzen.Ein hochwertiger Bürostuhl ist ein nachhaltiges Investment. Er rechnet sich nicht nur...

Finden Sie Ihren Stuhl
hag-futu-mesh-home-office

Bürostuhl steuerlich absetzen – Das Wichtigste in Kürze

• Wenn Sie selbstständig sind, kann ein Bürostuhl als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

• Sind die Kosten bei dieser Anschaffung höher als 800 € netto, müssen Sie diese als Selbstständiger zeitlich abschreiben.

• Als Arbeitnehmer setzen Sie Ihren Bürostuhl als Arbeitsmittel über die Werbungskosten ab.

• Voraussetzung dafür ist ein Minimum von 10 % beruflicher Nutzung.

• Der Anteil der absetzbaren Kosten wird vom Anteil der beruflichen Nutzung bestimmt.

• Ein Bürostuhl kann auch dann abgesetzt werden, wenn er nicht in Ihrem Arbeitszimmer steht.

• Das Absetzen von der Steuer ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Werbungskosten...

rbm-noor-home-office

Hochwertigen Bürostuhl designen – diese Auswahl ist ideal für Ihr Home-Office

  • HÅG Capisco

    Stilvoll & verspielt. Dieser kompakte Stuhl nimmt wenig Platz ein und ist in einer breiten Farbpalette erhältlich
  • HÅG Capisco Puls

    Die leichte Variante des HÅG Capisco, mit vielen Sitzpolsteroptionen & inspirierender Farbauswahl
  • HÅG SoFi mesh

    Der erste Netzrücken-Stuhl von HÅG: bedienfreundlich und mit einstellbarer Lendenwirbelstütze
  • HÅG Creed

    Der neueste Stuhl von HÅG, der klassisches Design mit intelligenter Funktionalität verbindet
  • Profim Noor

    Profim Noor – die richtige Wahl für alle geschäftigen Arbeitsumgebungen mit vielen Farboptionen
  • HÅG Futu mesh

    Viele ergonomiefördernde Funktionen auf wenig Raum durch höchste Ingenieurskunst
Weitere Stühle entdecken